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Kosten allgemein

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,


Hier möchte ich Sie über die entstehenden Kosten bei einer Konsultation meiner Privatpraxis informieren.


Da jeder Patient individuell ist, kann man keine Preisliste für Behandlungen festlegen. Zudem sind wir Ärzte an die Gebührenordnung (GOÄ) nach § 2 gesetzlich gebunden.


Die Liquidation der Leistungen erfolgt nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).  Der behandelnde Arzt ist dazu verpflichtet sich an die Gebührenordnung für Ärzte zu halten. Die ärztliche Gebührenordnung legt einen Wert für die Behandlung fest der je nach Aufwand gesteigert werden kann.     
Zum Einsatz kommen die Faktoren 1,8-fach für technische und 2,3-fach für ärztliche Leistungen. Diese können aber, je nach Schwierigkeitsgrad und erforderlichem Aufwand, bis zum 2,5-fachen Satz für technische und 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen gesteigert werden. In diesem Fall wird die Begründung für den erhöhten Faktor jeweils in der Rechnung aufgeführt.

 

Die Leistungen und damit auch die entstehenden Kosten sind individuell für jeden einzelnen Patienten unserer Praxis für Gefäßchirurgie in Bamberg, je nach Umfang der Maßnahmen und der Erkrankung, die eine individuelle Beratung und Behandlung notwendig machen.


Sie erhalten vor der Behandlung eine Honorarvereinbarung, der die ungefähre Höhe des Betrages ausweist. Diesen bespreche ich vor der Behandlung mit Ihnen, wenn Sie einverstanden sind, wird die Honorarvereinbarung von Ihnen unterschrieben und somit angenommen.


Es können jedoch nur Richtwerte für die Behandlung angegeben werden, die endgültige Rechnung erhalten Sie von der Abrechnungsstelle Meindl & Partner.